Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arbeitsstand. Die genaue Staffelung des Ausfallhonorars wird je Angebot mitgeteilt. Die finale juristische Prüfung und Freigabe erfolgt vor der Veröffentlichung.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Michael Wolfsohn (nachfolgend "Fotograf") und den Kunden von Foto24 Hamburg (nachfolgend "Auftraggeber"). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Fotografen zustande. Der Umfang der fotografischen Leistungen ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung (Angebot oder Auftragsbestätigung).
3. Honorar und Zahlungsbedingungen
Der Fotograf ist Kleinunternehmer gemäß Paragraf 19 UStG, keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Im vereinbarten Honorar ist daher keine Umsatzsteuer enthalten. Soweit nicht anders vereinbart, ist das Honorar nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
4. Nutzungsrechte
Der Fotograf räumt dem Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte an den gelieferten Lichtbildern für den vereinbarten Zweck ein. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen vertraglichen Vereinbarung und Zustimmung des Fotografen. Urheber der Bilder bleibt stets der Fotograf. Bei jeglicher Veröffentlichung ist der Urhebervermerk (Foto: Foto24 Hamburg / Michael Wolfsohn) anzubringen.
5. Ausfallhonorar und Stornierung
Storniert der Auftraggeber die Buchung des Fotografen, so steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Die genaue Staffelung (z.B. ab 30 Tage vor Termin) entnehmen Sie bitte Ihrem konkreten Angebot.
6. Haftung
Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Fotograf auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Im Übrigen haftet der Fotograf bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Für den Verlust digitaler Bilddaten nach ordnungsgemäßer Übergabe an den Auftraggeber haftet der Fotograf nicht, soweit kein Fall der vorstehenden Absätze vorliegt. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung der Bilddaten über eine vertraglich vereinbarte Frist hinaus besteht nicht.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Fotografen (Hamburg). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände unverändert.